interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... versehen, dass die grenzüberschreitende Spaltung erst mit ihrer Eintragung gemäß § 330 wirksam wird. Über die Eintragung stellt das Gericht von Amts wegen eine ... die Eintragung stellt das Gericht von Amts wegen eine Spaltungsbescheinigung aus. § 330 Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung (1) Die Anmeldung zur ...
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