interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023) ... die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, zu übersenden. § 39c Beschluss der Gesellschafterversammlung (1) Der Verschmelzungsbeschluss der ... Rechts widerspricht. § 39e Prüfung der Verschmelzung Im Fall des § 39c Absatz 2 ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf für eine Gesellschaft bürgerlichen ... § 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die §§ 39, 39a, 39b, 39c , 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden." 8. Der bisherige Zweite Unterabschnitt ...
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