interne Verweise§ 311 UmwG Verschmelzungsprüfung (vom 01.01.2024) ... Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen; die §§ 39e und 48 sind nicht anzuwenden. Der Prüfungsbericht muss den Anteilsinhabern ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023) ... der Verschmelzung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts widerspricht. § 39e Prüfung der Verschmelzung Im Fall des § 39c Absatz 2 ist der ... 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden." 8. Der bisherige Zweite Unterabschnitt des ... ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 44" durch die Angabe „ § 39e " ersetzt. 11. In § 51 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ...
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