Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (ABl. L 134 vom 22.5.2023, S. 1).