Eingangsformel - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (3. UWGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 12.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 43; Geltung ab 27.09.2026, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024), Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023).



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