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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (FVVollEUG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.

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