Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 2 - SGB III-Anpassungsverordnung 2001 (SGB3AnpV 2001 k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1179; aufgehoben durch Artikel 67 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 30.06.2001; FNA: 860-3-9-4 Sozialgesetzbuch
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§ 2



Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2001 in Kraft.



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