§ 19 - Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG)

§ 19 Einschränkung eines Grundrechts


§ 19 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

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Zitierungen von § 19 EBewMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EBewMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBewMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
G. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 64
Artikel 4 EBewMGEG Inkrafttreten
... 7 bis 17, 18 Absatz 2, 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2, Absatz 4 bis 7 sowie 8 Nummer 2 und § 19 des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetzes und 2. Artikel ...


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