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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (EBewMGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. März 2026 EBewMG mWv. 18. August 2026 offen




 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EBewMGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBewMGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EBewMGEG
... Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1). Artikel 1 § 1 bis 6 sowie 18 Absatz 1, 3 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 8 Nummer 1 sowie die Artikel 2 ...
Artikel 4 EBewMGEG Inkrafttreten
... der Verkündung in Kraft. (2) Am 18. August 2026 treten in Kraft: 1. in Artikel 1 die §§ 7 bis 17, 18 Absatz 2, 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2, Absatz 4 bis 7 sowie ...