Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Abschnitt 6 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Artikel 1 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67, S. 2; Nr. 115
Geltung ab 17.03.2026; FNA: 2030-7-3-2 Beamte
|

Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten



(1) 1Beamtinnen und Beamte, die sich am 14. Februar 2009 in einer Laufbahn befunden haben, die in § 35 Absatz 8 oder den Anlagen 1 bis 5 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, genannt wird, besitzen die Befähigung für die in § 6 aufgeführte entsprechende Laufbahn. 2Welche Laufbahnen einander entsprechen, ist in Anlage 4 festgelegt. 3Im Übrigen besitzen Beamtinnen und Beamte die Befähigung für eine in § 6 aufgeführte Laufbahn, die ihrer Fachrichtung entspricht.

(2) Beamtinnen und Beamte, die sich am 14. Februar 2009 in Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes oder der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung befunden haben, besitzen auch die Befähigung für eine in § 6 aufgeführte Laufbahn, die ihrer Fachrichtung entspricht.

(3) Beamtinnen und Beamte, die sich am 26. Januar 2017 in einer der Laufbahnen des tierärztlichen Dienstes oder des agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen Dienstes befunden haben, besitzen die Befähigung für die Laufbahn des agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen sowie tierärztlichen Dienstes in ihrer bisherigen Laufbahngruppe.

(4) Amtsbezeichnungen, die am 17. März 2026 geführt werden, können bis zur Übertragung eines anderen Amtes weitergeführt werden.

(5) Beamtinnen und Beamte, die am 1. März 2020 die Amtsbezeichnung „Oberamtsgehilfin" beziehungsweise „Oberamtsgehilfe" oder „Wachtmeisterin" beziehungsweise „Wachtmeister" führen, können diese bis zur Übertragung eines anderen Amtes weiterführen.


§ 61 Vorbereitungsdienste



Bis zum Inkrafttreten der den jeweiligen Vorbereitungsdienst regelnden Verordnungen aufgrund des § 10 Absatz 1 sind die entsprechend geltenden Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die aufgrund des § 2 Absatz 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erlassen wurden, in ihrer jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Regelungen zu den Ämtern der Laufbahn weiter anzuwenden.


§ 62 Beamtenverhältnis auf Probe



(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, gelten anstelle der §§ 37 bis 39 die §§ 7 bis 10 und § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, mit den Maßgaben, dass sich die Probezeit nicht durch Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit verlängert und § 21 Absatz 3 entsprechend anzuwenden ist.

(2) Auf Beamtinnen und Beamte, die vor dem 26. Februar 2013 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, ist § 29 in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.


§ 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden



Abweichend von § 36 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 können bis einschließlich 17. März 2028 in obersten Dienstbehörden im Einzelfall Dienstposten des vierten Beförderungsamtes geeignet sein.


§ 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik



(1) Leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes im Verwendungsbereich Wehrtechnik können bis zum 31. März 2032 zu einem fachspezifischen Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik, der die nach § 17 Absatz 5 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes erforderliche Hochschulausbildung vermittelt, zugelassen werden, wenn

1.
sie die Laufbahnbefähigung durch den erfolgreichen Abschluss eines nach Nummer 32 der Anlage 2 eingerichteten Vorbereitungsdienstes erlangt haben,

2.
sie die nach § 17 Absatz 5 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes für die höhere Laufbahn erforderliche Hochschulausbildung nicht besitzen sowie

3.
ein konkreter dienstlicher Bedarf im höheren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik besteht.

(2) Leistungsstark sind Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik erlangt haben

1.
mit der höchsten oder zweithöchsten Abschlussnote in der erforderlichen Hochschulausbildung nach § 17 Absatz 4 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes und

2.
mit der Abschlussnote „sehr gut" oder „gut" in der Laufbahnprüfung.

(3) 1Das Bundesministerium der Verteidigung gibt den konkreten dienstlichen Bedarf nach Absatz 1 Nummer 3 in einer Ausschreibung bekannt. 2Es kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen. 3Übersteigt die Anzahl der qualifizierten Bewerbungen den Bedarf, so erfolgt die Zulassung nach der Gesamtleistung in der Laufbahnprüfung. 4Ist diese im Wesentlichen gleich, so findet ein entsprechend § 44 Absatz 4 Satz 1 und 2, 4 bis 6 und 8 sowie Absatz 5 Satz 1 bis 6 durchzuführendes Auswahlverfahren mit der Maßgabe statt, dass mindestens ein Mitglied der Auswahlkommission dem höheren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik angehört. 5Ist die Gesamtleistung in der Laufbahnprüfung nach einem System von Punkten bewertet, so ist sie im Wesentlichen gleich, wenn die gleiche Punktzahl erreicht wurde.

(4) 1Abweichend von § 13 Absatz 1 und 2 Satz 1 absolvieren die Zugelassenen den Vorbereitungsdienst als Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe in dem ihnen verliehenen Amt. 2Der Lauf der Probezeit ist für die Dauer des Vorbereitungsdienstes gehemmt.

(5) 1Nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst wird den Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt dieser Laufbahn im Verwendungsbereich Wehrtechnik verliehen. 2Mit der Verleihung beginnt die Probezeit in dem neuen Amt erneut. 3Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes des höheren technischen Verwaltungsdienstes verliehen werden.


§ 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik



(1) Leistungsstarke Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes im Verwendungsbereich Wehrtechnik, die in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehen, können bis zum 31. März 2034 abweichend von § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 an einem nach Nummer 44 der Anlage 2 eingerichteten Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst teilnehmen.

(2) Leistungsstark sind Beamtinnen und Beamte, die

1.
die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik erlangt haben, wobei

a)
die erforderliche Hochschulausbildung nach § 17 Absatz 4 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes in den letzten zehn Jahren mit der höchsten oder zweithöchsten Abschlussnote erlangt worden ist oder

b)
die Laufbahnprüfung in den letzten fünf Jahren mit der Note „sehr gut" oder „gut" abgeschlossen worden ist und

2.
in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der höchsten Note beurteilt worden sind.


Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nr.  Laufbahngruppe
Zu den Laufbahnen
der Laufbahngruppe gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen (1)
 123
1Einfacher Dienst   
2 Besoldungsgruppe A 3 Hauptamtsgehilfin/Hauptamtsgehilfe;
Oberaufseherin/Oberaufseher;
Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister
3 Besoldungsgruppe A 4 Amtsmeisterin/Amtsmeister;
Hauptaufseherin/Hauptaufseher;
Hauptwachtmeisterin/Hauptwachtmeister
4 Besoldungsgruppe A 5 Betriebsassistentin/Betriebsassistent;
Erste Hauptwachtmeisterin/
Erster Hauptwachtmeister;
Oberamtsmeisterin/Oberamtsmeister
5 Besoldungsgruppe A 6 Betriebsassistentin/Betriebsassistent;
Erste Hauptwachtmeisterin/Erster
Hauptwachtmeister;
Oberamtsmeisterin/Oberamtsmeister
6Mittlerer Dienst   
7 Besoldungsgruppe A 6 Sekretärin/Sekretär
8 Besoldungsgruppe A 7 Brandmeisterin/Brandmeister;
Obersekretärin/Obersekretär
9 Besoldungsgruppe A 8 Hauptsekretärin/Hauptsekretär;
Oberbrandmeisterin/Oberbrandmeister
10 Besoldungsgruppe A 9 Amtsinspektorin/Amtsinspektor;
Hauptbrandmeisterin/Hauptbrandmeister
11Gehobener Dienst   
12 Besoldungsgruppe A 9 Inspektorin/Inspektor;
Kapitänin/Kapitän
13 Besoldungsgruppe A 10 Oberinspektorin/Oberinspektor;
Seekapitänin/Seekapitän
14 Besoldungsgruppe A 11 Amtfrau/Amtmann;
Seeoberkapitänin/Seeoberkapitän
15 Besoldungsgruppe A 12 Amtsrätin/Amtsrat;
Rechnungsrätin/Rechnungsrat;
Seehauptkapitänin/Seehauptkapitän
16 Besoldungsgruppe A 13 Fachschuloberlehrerin/Fachschuloberlehrer;
Oberamtsrätin/Oberamtsrat;
Oberrechnungsrätin/Oberrechnungsrat;
Seehauptkapitänin/Seehauptkapitän
17Höherer Dienst   
18 Besoldungsgruppe A 13 Akademische Rätin/Akademischer Rat;
Fachschuloberlehrerin/Fachschuloberlehrer;
Kustodin/Kustos;
Militärrabbinerin/Militärrabbiner;
Pfarrerin/Pfarrer;
Rätin/Rat;
Studienrätin/Studienrat
19  Besoldungsgruppe A 14 Akademische Oberrätin/Akademischer Oberrat;
Fachschuloberlehrerin/Fachschuloberlehrer;
Militärrabbinerin/Militärrabbiner;
Oberkustodin/Oberkustos;
Oberrätin/Oberrat;
Oberstudienrätin/Oberstudienrat;
Pfarrerin/Pfarrer;
Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat
20 Besoldungsgruppe A 15 Akademische Direktorin/Akademischer Direktor;
Dekanin/Dekan;
Direktorin/Direktor;
Direktorin/Direktor einer Fachschule;
Koordinierende Militärrabbinerin/
Koordinierender Militärrabbiner;
Museumsdirektorin und Professorin/
Museumsdirektor und Professor;
Regierungsschuldirektorin/
Regierungsschuldirektor;
Studiendirektorin/Studiendirektor
21 Besoldungsgruppe A 16 Abteilungsdirektorin/Abteilungsdirektor;
Abteilungspräsidentin/Abteilungspräsident;
Leitende Dekanin/Leitender Dekan;
Direktorin/Direktor;
Leitende Akademische Direktorin/
Leitender Akademischer Direktor;
Leitende Direktorin/Leitender Direktor;
Leitende Militärrabbinerin/
Leitender Militärrabbiner;
Leitende Regierungsschuldirektorin/
Leitender Regierungsschuldirektor;
Ministerialrätin/Ministerialrat;
Museumsdirektorin und Professorin/
Museumsdirektor und Professor;
Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor
22 Ämter der Besoldungsordnung B Amtsbezeichnungen der Ämter der
Bundesbesoldungsordnung B




(1)
Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich" noch „männlich" eingetragen ist, können wählen, ob sie eine Amtsbezeichnung soweit möglich in männlicher oder weiblicher Form oder als Doppelbezeichnung führen. Jeder Amtsbezeichnung kann auf Wunsch der Klammerzusatz „(divers)" oder „(ohne Geschlechtsangabe)" hinzugefügt werden (Vorbemerkung Nummer 1 Absatz 1 der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz).




Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete Vorbereitungsdienste


Anlage 2 wird in 5 Vorschriften zitiert

Nr. LaufbahnFachspezifischer Vorbereitungsdienst Oberste Dienstbehörde(n)
 123
1Mittlerer
nichttechnischer
Verwaltungsdienst
  
2 Mittlerer Dienst im Bundes-
nachrichtendienst und mittlerer
Dienst im Verfassungsschutz des
Bundes
Bundeskanzleramt und
Bundesministerium des Innern
3 Mittlerer Zolldienst des Bundes Bundesministerium der Finanzen
4 Mittlerer Steuerdienst des Bundes Bundesministerium der Finanzen
5 Mittlerer nichttechnischer Dienst in
der allgemeinen und inneren
Verwaltung des Bundes
Bundesministerium des Innern
6 Mittlerer nichttechnischer
Verwaltungsdienst in der
Bundeswehrverwaltung
Bundesministerium der Verteidigung
7Mittlerer
technischer
Verwaltungsdienst
  
8 Mittlerer technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehr im
Verwendungsbereich Brandschutz
Bundesministerium der Verteidigung
9 Mittlerer technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung
im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Bundesministerium der Verteidigung
10 Mittlerer technischer Verwaltungs-
dienst des Bundes im Verwendungs-
bereich Fernmelde- und
Elektronische Aufklärung
Bundesministerium der Verteidigung
11 Mittlerer technischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes
Bundesministerium für Verkehr
12Mittlerer natur-
wissenschaftlicher
Dienst
  
13 Mittlerer Wetterdienst des Bundes Bundesministerium für Verkehr
14Gehobener
nichttechnischer
Verwaltungsdienst
  
15 Gehobener Dienst im Bundes-
nachrichtendienst und gehobener
Dienst im Verfassungsschutz des
Bundes
Bundeskanzleramt und
Bundesministerium des Innern
16 Gehobener nichttechnischer Dienst
des Bundes in der Sozial-
versicherung
Vorstand der Deutschen Rentenversicherung
Bund im Einvernehmen mit dem Vorstand der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See
17 Gehobener nichttechnischer Dienst
des Bundes in der Land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung
Vorstand der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18  Gehobener nichttechnischer Dienst
in der Sozialversicherung bei der
Berufsgenossenschaft Verkehr
Vorstand der Berufsgenossenschaft Verkehr
19 Gehobener nichttechnischer
Zolldienst des Bundes
Bundesministerium der Finanzen
20 Gehobener Steuerdienst des Bundes Bundesministerium der Finanzen
21 Gehobener Archivdienst des Bundes Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
22 Gehobener Verwaltungs-
informatikdienst des Bundes
Bundesministerium der Finanzen
23 Gehobener nichttechnischer Dienst
in der allgemeinen und inneren
Verwaltung des Bundes
Bundesministerium des Innern
24 Gehobener nichttechnischer
Verwaltungsdienst des Bundes
- Fachrichtung digitale Verwaltung
und Cyber-Sicherheit -
Bundesministerium des Innern
25 Gehobener nichttechnischer
Verwaltungsdienst in der
Bundeswehrverwaltung
Bundesministerium der Verteidigung
26Gehobener
technischer
Verwaltungsdienst
  
27 Gehobener bautechnischer
Verwaltungsdienst des Bundes
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
28 Gehobener technischer Dienst
- Fachrichtung Bahnwesen -
Bundesministerium für Verkehr
29 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Bundesministerium für Verkehr
30 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Straßenbauverwaltung
des Bundes
Bundesministerium für Verkehr
31 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst im Informationstechnik-
zentrum Bund
Bundesministerium der Finanzen
32 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung
im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Bundesministerium der Verteidigung
33 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehr im
Verwendungsbereich Brandschutz
Bundesministerium der Verteidigung
34 Gehobener technischer Dienst bei
der Unfallversicherung Bund und
Bahn
Vorstand der Unfallversicherung Bund und
Bahn
35 Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst des Bundes im Verwendungs-
bereich Fernmelde- und
Elektronische Aufklärung
Bundesministerium der Verteidigung
36Gehobener natur-
wissenschaftlicher
Dienst
  
37 Gehobener Wetterdienst des Bundes Bundesministerium für Verkehr
38 Höherer
nichttechnischer
Verwaltungsdienst
  
39 Höherer Archivdienst des Bundes Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien
40 Höherer Dienst an wissen-
schaftlichen Bibliotheken des
Bundes
Bundesministerium des Innern
41Höherer technischer
Verwaltungsdienst
  
42 Höherer technischer Verwaltungs-
dienst des Bundes, Fachrichtungen
Bauingenieurwesen, Bahnwesen,
Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet Maschinen- und
Elektrotechnik der Wasserstraßen,
Luftfahrttechnik, Straßenwesen
Bundesministerium für Verkehr
43 Höherer technischer Verwaltungs-
dienst des Bundes, Fachrichtungen
Hochbau, Maschinen- und Elektro-
technik Fachgebiet Maschinen- und
Elektrotechnik in der Verwaltung
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
44 Höherer technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung
im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Bundesministerium der Verteidigung
45 Höherer technischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehr im
Verwendungsbereich Brandschutz
Bundesministerium der Verteidigung
46 Höherer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn
Vorstand der Unfallversicherung Bund und
Bahn



Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) Prüfungsnoten


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

In den Rechtsverordnungen nach § 10 Absatz 1 sind folgende Prüfungsnoten vorzusehen:

Nr. NoteNotendefinition
 12
1sehr gut (1) eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht
2gut (2) eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
3befriedigend (3) eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
4ausreichend (4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch
entspricht
5mangelhaft (5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die
notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit
behoben werden können
6ungenügend (6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die
Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben
werden können


Zur Bildung der Prüfungsnoten können die Einzelleistungen und die Gesamtleistung der Prüfung nach einem System von Punktzahlen bewertet werden.

Bei Vorbereitungsdiensten, die mit einem Bachelor abschließen, sind neben der Note zusätzlich die Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen auszuweisen.


Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Tabelle 1

Entsprechungstabelle zu den Laufbahnen nach Anlage 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist:

Nr. Laufbahn nach der BLV 2002 Entsprechende Laufbahn
 12
1Ärztlicher Dienst Höherer ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
2Archäologischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
3BibliotheksdienstHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
4Biologischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
5Chemischer Dienst einschließlich der
Fachrichtungen physikalische Chemie,
Bio- und Geochemie
Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
6Ethnologischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
7Forst- und holzwirtschaftlicher Dienst Bis 26. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
8Gartenbaulicher Dienst einschließlich der
Fachrichtung Landespflege
Bis 26. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
9Geographischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
10Geologischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
11Geophysikalischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
12Gesellschafts- und sozialwissen-
schaftlicher Dienst
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
13Haus- und ernährungswissenschaftlicher
Dienst
Bis 26. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
14Historischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
15Informationstechnischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
16Kryptologischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
17Kunsthistorischer Dienst Höherer kunstwissenschaftlicher Dienst
18Landwirtschaftlicher Dienst Bis 26. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
19Lebensmittelchemischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
20Mathematischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
21Medien- und kommunikations-
wissenschaftlicher Dienst
Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
22Mineralogischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
23Musikwissenschaftlicher Dienst Höherer kunstwissenschaftlicher Dienst
24 Orientalischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
25Ozeanographischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
26Pharmazeutischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
27Physikalischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
28RaumordnungsdienstBei Vorliegen der akademischen Grade Diplom-Betriebswirtin/
Diplom-Betriebswirt, Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann,
Diplom-Soziologin/Diplom-Soziologe oder Diplom-Volkswirtin/
Diplom-Volkswirt:
höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
Bei Vorliegen der akademischen Grade Diplom-Agraringenieurin/
Diplom-Agraringenieur oder Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur:
höherer technischer Verwaltungsdienst
Bei Vorliegen der akademischen Grade Diplom-Geographin/
Diplom-Geograph:
höherer naturwissenschaftlicher Dienst
Bei Vorliegen der akademischen Grade Diplom-Forstwirtin/
Diplom-Forstwirt:
Bis 26. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
29Romanistischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
30Slawistischer Dienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
31SprachendienstHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
32Statistischer Dienst Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
33Stenographischer Dienst in der
Parlamentsverwaltung
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
34Technischer Dienst nach Maßgabe des
§ 37
Höherer technischer Verwaltungsdienst
35Tierärztlicher Dienst Bis 26. Januar 2017:
Höherer tierärztlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
Höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
36WetterdienstHöherer naturwissenschaftlicher Dienst
37WirtschaftsverwaltungsdienstHöherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
38Zahnärztlicher Dienst Höherer ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst


Tabelle 2

Entsprechungstabelle zu den Laufbahnen nach Anlage 2 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist:

Nr. Laufbahn nach der BLV 2002 Entsprechende Laufbahn
 12
1BibliotheksdienstGehobener sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
2Dienst in der gesetzlichen Kranken-
versicherung,
Krankenkassendienst
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
3Dienst in der gesetzlichen
Unfallversicherung
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
4Dienst als Sozialarbeiterinnen und Sozial-
arbeiter und als Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
5DokumentationsdienstGehobener sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
6Gartenbaulicher Dienst einschließlich der
Fachrichtung Landespflege
Bis 26. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
7Informationstechnischer Dienst Gehobener naturwissenschaftlicher Dienst
8Land- und forstwirtschaftlicher Dienst nach
Maßgabe des § 37
Bis 26. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
9Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher
Dienst
Bis 26. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
10Nautischer Dienst Gehobener technischer Verwaltungsdienst
11RaumordnungsdienstGehobener technischer Verwaltungsdienst
12Seevermessungstechnischer Dienst Gehobener technischer Verwaltungsdienst
13SchiffsmaschinendienstGehobener technischer Verwaltungsdienst
14Technischer Dienst nach Maßgabe des
§ 37
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
15Weinbaulicher Dienst Bis 26. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
16WirtschaftsverwaltungsdienstGehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst


Tabelle 3

Entsprechungstabelle zu den Laufbahnen nach Anlage 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist:

Nr. Laufbahn nach der BLV 2002 Entsprechende Laufbahn
 12
1Technischer Dienst nach Maßgabe des
§ 35 Absatz 2 Satz 2 und 4 und des § 37
bei Abschluss der Berufsausbildung als:
- Technische Assistentinnen und Assis-
tenten mit staatlicher Anerkennung
- staatlich geprüfte Chemotechnikerin-
nen und Chemotechniker
- Handwerksmeisterinnen, Handwerks-
meister, Industriemeisterinnen und In-
dustriemeister in ihrem jeweiligen Beruf
- Kartographinnen und Kartographen
- Laborantinnen und Laboranten
- Landkartentechnikerinnen und Land-
kartentechniker
- Operateurinnen und Operateure in
Kernforschungseinrichtungen
- staatlich geprüfte Technikerinnen und
Techniker
- Technikerinnen und Techniker mit
staatlicher Anerkennung
- Strahlenschutztechnikerinnen und
Strahlenschutztechniker in Kernfor-
schungseinrichtungen
- Vermessungstechnikerinnen und Ver-
messungstechniker
- Werkstoffprüferinnen und Werkstoff-
prüfer
- Zeichnerinnen und Zeichner
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
2Archivdienst bei Abschluss der Berufs-
ausbildung als Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste
- Fachrichtung Archiv -
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
3Bibliotheksdienst bei Abschluss der
Berufsausbildung als:
- Bibliotheksassistentinnen und Biblio-
theksassistenten,
- Fachangestellte für Medien- und Infor-
mationsdienste - Fachrichtung Biblio-
thek, Information und Dokumentation,
Bildagentur -
Mittlerer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
4Nautischer Dienst Mittlerer technischer Verwaltungsdienst


Tabelle 4

Entsprechungstabelle zu den Laufbahnen nach Anlage 5 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist:

Nr. Laufbahn nach der BLV 2002 Entsprechende Laufbahn
 12
1Einfacher Zolldienst des Bundes Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
2Einfacher nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung des
Bundes
Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
3Amtsgehilfendienst in der Bundeswehr-
verwaltung
Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
4Einfacher Lagerverwaltungsdienst in der
Bundeswehrverwaltung
Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
5Einfacher technischer Dienst bei der
Museumsstiftung Post und Tele-
kommunikation
Einfacher technischer Verwaltungsdienst
6Einfacher technischer Dienst bei der
Bundesanstalt für Post und Tele-
kommunikation Deutsche Bundespost
Einfacher technischer Verwaltungsdienst
7Einfacher technischer Dienst bei der
Unfallkasse Post und Telekom
Einfacher technischer Verwaltungsdienst
8Einfacher technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn
Einfacher technischer Verwaltungsdienst
9Mittlerer Auswärtiger Dienst Mittlerer Auswärtiger Dienst
10Mittlerer Dienst im Bundesnachrichten-
dienst
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
11Mittlerer nichttechnischer Dienst des
Bundes in der Sozialversicherung
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
12Mittlerer Forstdienst in der Bundes-
verwaltung
Bis 26. Januar 2017:
Mittlerer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
Mittlerer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
13Mittlerer nautischer und maschinen-
technischer Zolldienst des Bundes
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
14Mittlerer Zolldienst des Bundes Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
15Mittlerer Steuerdienst des Bundes Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
16Mittlerer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes
Mittlerer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
17Mittlerer Dienst im Verfassungsschutz des
Bundes
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
18Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung des
Bundes
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
19Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
20Mittlerer technischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
21 Mittlerer Wetterdienst des Bundes Mittlerer naturwissenschaftlicher Dienst
22Mittlerer Dienst der Fernmelde- und
Elektronischen Aufklärung des Bundes
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
23Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in
der Bundeswehr
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
24Mittlerer nichttechnischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
25Mittlerer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung
- Fachrichtung Wehrtechnik -
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
26Mittlerer technischer Dienst bei der
Museumsstiftung Post und Tele-
kommunikation
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
27Mittlerer technischer Dienst bei der
Bundesanstalt für Post und Tele-
kommunikation Deutsche Bundespost
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
28Mittlerer technischer Dienst bei der
Unfallkasse Post und Telekom
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
29Mittlerer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn
Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
30Gehobener Auswärtiger Dienst Gehobener Auswärtiger Dienst
31Gehobener nichttechnischer Dienst in der
Bundesagentur für Arbeit
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
32Gehobener Dienst im Bundesnachrichten-
dienst
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
33Gehobener nichttechnischer Dienst des
Bundes in der Sozialversicherung
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
34Gehobener Forstdienst des Bundes Bis 26. Januar 2017:
Gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
Gehobener agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
35Gehobener nichttechnischer Dienst der
Bundesvermögensverwaltung
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
36Gehobener nichttechnischer Zolldienst des
Bundes
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
37Gehobener Steuerdienst des Bundes Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
38Gehobener Archivdienst des Bundes Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
39Gehobener Dienst im Verfassungsschutz
des Bundes
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
40Gehobener nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung des
Bundes
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
41Gehobener Schuldienst in der Bundes-
polizei
Gehobener sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
42Gehobener bautechnischer Verwaltungs-
dienst des Bundes
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
43 Gehobener technischer Dienst
- Fachrichtung Bahnwesen -
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
44Gehobener technischer Verwaltungsdienst
in der Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
45Gehobener Wetterdienst des Bundes Gehobener naturwissenschaftlicher Dienst
46Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
in der Bundeswehr
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
47Gehobener Dienst der Fernmelde- und
Elektronischen Aufklärung des Bundes
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
48Gehobener Fachschuldienst an Bundes-
wehrfachschulen
Gehobener sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
49Gehobener nichttechnischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
50Gehobener technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung
- Fachrichtung Wehrtechnik -
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
51Gehobener technischer Dienst bei der
Museumsstiftung Post und Tele-
kommunikation
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
52Gehobener technischer Dienst bei der
Bundesanstalt für Post und Tele-
kommunikation Deutsche Bundespost
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
53Gehobener technischer Dienst bei der
Unfallkasse Post und Telekom
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
54Gehobener technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn
Gehobener technischer Verwaltungsdienst
55Höherer Auswärtiger Dienst Höherer Auswärtiger Dienst
56Höherer nichttechnischer Dienst in der
Bundesagentur für Arbeit
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
57Höherer Dienst im Bundesnachrichten-
dienst
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
58Höherer Forstdienst des Bundes Bis 26. Januar 2017:
Höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Seit 27. Januar 2017:
Höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie
tierärztlicher Dienst
59Höherer Zolldienst des Bundes Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
60Höherer allgemeiner Verwaltungsdienst
des Bundes
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
61Höherer Archivdienst des Bundes Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
62Höherer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes
Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
63Höherer Dienst im Verfassungsschutz des
Bundes
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
64Höherer Schuldienst in der Bundespolizei Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
65Höherer technischer Verwaltungsdienst
des Bundes
Höherer technischer Verwaltungsdienst
66 Höherer Fachschuldienst an Bundeswehr-
fachschulen
Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
67Höherer technischer Dienst in der Bundes-
wehrverwaltung
- Fachrichtung Wehrtechnik -
Höherer technischer Verwaltungsdienst
68Höherer technischer Dienst bei der
Museumsstiftung Post und Tele-
kommunikation
Höherer technischer Verwaltungsdienst
69Höherer technischer Dienst bei der
Bundesanstalt für Post und Tele-
kommunikation Deutsche Bundespost
Höherer technischer Verwaltungsdienst
70Höherer technischer Dienst bei der
Unfallkasse Post und Telekom
Höherer technischer Verwaltungsdienst
71Höherer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn
Höherer technischer Verwaltungsdienst