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Zitierungen von § 18 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BLV Mutterschutz
... nach Abschnitt 3 sind. Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt ...
§ 41 BLV Auswahlentscheidungen
... sich Vorbereitungsdienst und Probezeit um Zeiten verlängert, in denen ein Dienst nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d abgeleistet worden ist, so sind die sich daraus ergebenden zeitlichen Verzögerungen ... Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für eine Person, die einen der in § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d genannten Dienste abgeleistet hat und die aufgrund ihrer Bewerbung eingestellt worden ist, wenn ... 21 bis 25 begonnen wurde. Nicht auszugleichen sind Zeiten eines Dienstes nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d , wenn diese als Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn oder nach § 20 des ...
§ 47 BLV Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
... und das Auswahlverfahren nach § 44 erfolgreich durchlaufen hat. (5) § 18 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. (6) Für den Aufstieg können die obersten ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration" an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (MPAHSBundV)
V. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 497; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 16 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 5 MPAHSBundV Dauer des Studiums, Freistellung (vom 17.03.2026)
... vergeben. (2) Für Verlängerungen und Unterbrechungen des Studiums gilt § 18 Absatz 1 und 2 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Insgesamt soll das Studium um nicht mehr als drei Jahre verlängert werden. ...
§ 22 MPAHSBundV Berufspraktische Einführung (vom 17.03.2026)
... die Beamtinnen und Beamten Aufgaben des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes wahr. § 18 Absatz 1 und 2 der Bundeslaufbahnverordnung gilt entsprechend. Die Beamtinnen und Beamten sollen in mindestens zwei Verwendungsbereichen ...
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies" (MISSAufstV)
V. v. 28.02.2019 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 17 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 4 MISSAufstV Regelstudienzeit (vom 17.03.2026)
... (2) Für Verlängerungen und Verkürzungen der Regelstudienzeit gelten § 18 Absatz 1 und § 19 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Die Entscheidung ...
§ 14 MISSAufstV Zeitpunkt, Dauer und Ziel (vom 17.03.2026)
... an. Für Verlängerungen der berufspraktischen Einführung gilt § 18 Absatz 1 und 2 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Über die Verlängerung entscheidet die Dienstbehörde. ...
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
V. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 85; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 18 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 17 MVITAufstV Verlängerung des Aufstiegsverfahrens (vom 17.03.2026)
... Unterbrechungen verlängert werden, höchstens jedoch insgesamt um drei Jahre. § 18 Absatz 1 und 2 der Bundeslaufbahnverordnung gilt entsprechend. (2) Die Entscheidung über die Verlängerung ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1368; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 22 GDBNDVerfSchVDV Dauer und Gliederung des Studiums (vom 17.03.2026)
... Jahre. Eine Entscheidung über die Verlängerung oder Verkürzung nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung trifft die Dienstbehörde im Benehmen mit der ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 326; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 31 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 1 GStDVDV Vorbereitungsdienst (vom 17.03.2026)
... Über eine Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach § 18 oder § 19 der Bundeslaufbahnverordnung entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (GtDFmEloAufklVDV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 962; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 28 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 5 GtDFmEloAufklVDV Einstellungsbehörden (vom 17.03.2026)
... entscheiden über Verlängerung und Verkürzungen des Vorbereitungsdienstes nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung. (3) Die Einstellungsbehörden sind ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz (GtDBwBrandschutzVDV)
V. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3273; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 21 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 6 GtDBwBrandschutzVDV Einstellungsbehörde (vom 17.03.2026)
... über die Verkürzung und die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung. (2) Die Einstellungsbehörde ist die ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
Artikel 1 V. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1221; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 25 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 22 MDBNDVerfSchVDV Dauer und Gliederung der Ausbildung (vom 17.03.2026)
... Jahre. Eine Entscheidung über die Verlängerung oder Verkürzung nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung trifft die Dienstbehörde im Benehmen mit der Leiterin ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)
Artikel 1 V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1179; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 19 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 45 MntZollDVDV Wiederholung von Prüfungen (vom 17.03.2026)
... Ablauf der vom Prüfungsamt angesetzten Wiederholungsfrist verlängert, sofern die nach § 18 Absatz 3 der Bundeslaufbahnverordnung zulässige Höchstdauer des Vorbereitungsdienstes nicht überschritten wird. ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 30 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 1 MStDVDV Vorbereitungsdienst (vom 17.03.2026)
... Über eine Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach § 18 oder § 19 der Bundeslaufbahnverordnung entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (MtDFmEloAufklVDV)
V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 79; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 27 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 5 MtDFmEloAufklVDV Einstellungsbehörden (vom 17.03.2026)
... entscheiden über Verlängerung und Verkürzungen des Vorbereitungsdienstes nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung. (3) Die Einstellungsbehörden sind ...
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