Anlage 7 (zu § 16b Absatz 7) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *)
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- Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:
- 6.
- In den Anlagen 6 und 7 wird jeweils die Angabe „§ 16a" durch die Angabe „§ 16b" ersetzt.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 8 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden ... Über die bestandene Kenntnisprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 erteilt. § 16b Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (1) ... der Prüfung nach Satz 1 entsprechend." 4. Die folgenden Anlagen 6 und 7 werden angefügt: „Anlage 6 (zu § 16a Absatz 2) Bescheinigung über ... über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2013 I S. 3048)] Anlage 7 (zu § 16a Absatz 7) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung ...
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