Start
>
Inhalt LogAPrO
>
Anlage 4
Updates
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
Anlage 4 - Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)
V. v. 01.10.1980
BGBl. I S. 1892
; zuletzt geändert durch
Artikel 6
V. v. 07.06.2023
BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 11.10.1980; FNA: 2124-13-1
Hebammen und Heilhilfsberufe
7 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 18 Vorschriften zitiert
Anlage 3
←
→
Anlage 5
Anlage 4 (zu §
10
Abs. 2 Satz 1) Zeugnis über die staatliche Prüfung für Logopäden
Anlage 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1980 S. 1899)
Anlage 3
←
→
Anlage 5
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
Anlage 4 LogAPrO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 LogAPrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LogAPrO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 10 LogAPrO Bestehen und Wiederholung der Prüfung
... (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage
4
erteilt, auf dem die Prüfungsnoten einzutragen sind. Über das Nichtbestehen erhält ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in LogAPrO
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/1745/a25037.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed