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Schlussformel - Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) (61. EDENRV-ÄndV k.a.Abk.)
Schlussformel
Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
In Vertretung Heinzl
In Vertretung Heinzl
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