Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BJagdGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. April 2026 BNatSchG § 45a, § 69

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 45a durch die folgende Angabe ersetzt:

§ 45a (weggefallen)".

2.
§ 45a wird gestrichen.

3.
§ 69 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 5 wird die Angabe „Ware bezieht," durch die Angabe „Ware bezieht, oder" ersetzt.

b)
Nummer 5a wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BJagdGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BJagdGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Infrastruktur-Zukunftsgesetz
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
Artikel 10 InfraStZuG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 15 Absatz 6 ...


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