Artikel 2 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (ChemKlimaschutzVEV 2026 k.a.Abk.)

Artikel 2 Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 17. April 2026 ChemKlimaschutzV

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1139), die zuletzt durch Artikel 299 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist tritt am 17. April 2026 außer Kraft.



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