§ 25b - Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 25b (aufgehoben)


§ 25b hat 5 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Mai 2015 BGBl. I S. 824 m.W.v. 6. Juni 2015

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Frühere Fassungen von § 25b AEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.06.2015Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
vom 28.05.2015 BGBl. I S. 824
aktuell vorher 18.09.2012Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
vom 12.09.2012 BGBl. I S. 1884
aktuell vorher 30.06.2012Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
vom 27.06.2012 BGBl. I S. 1421
aktuell vorher 16.11.2007Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
vom 08.11.2007 BGBl. I S. 2566
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2919
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 25b AEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25b AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.09.2012 BGBl. I S. 1884
Artikel 1 8. EisenbRÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... 1d Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Dem Bund obliegt unbeschadet des § 25b die Wahrnehmung der Aufgaben der benannten Stelle, soweit eine solche nach dem Recht der ... Halter und zur für die Instandhaltung zuständigen Stelle." 6. § 25b wird wie folgt gefasst: „§ 25b Benannte Stellen (1) Das ... Stelle." 6. § 25b wird wie folgt gefasst: „§ 25b Benannte Stellen (1) Das Eisenbahn-Bundesamt kann die Wahrnehmung der Aufgaben einer ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2566
Artikel 1 3. AEGÄndG
... der Kommission vom 1. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 141 S. 63)" ersetzt. 3. In § 25b Abs. 2 wird die Angabe „die Richtlinie 2004/50/EG des Europäischen Parlaments und des ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2919
Artikel 1 1. AEGÄndG
... folgende Absätze ersetzt: „(1d) Dem Bund obliegt unbeschadet des § 25b die Wahrnehmung der Aufgaben der benannten Stelle, soweit eine solche nach dem Recht der ... erforderlich sind." 3. Nach § 25 werden folgende §§ 25a und 25b eingefügt: „§ 25a Fahrzeugeinstellungsregister (1) Zweck ... soweit dies für die Führung des Registers erforderlich ist. § 25b Benannte Stellen (1) Das Eisenbahn-Bundesamt kann die Wahrnehmung der Aufgaben einer ...

Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 824
Artikel 1 9. EisenbRÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Absätze 7 bis 10 sind ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden." 6. § 25b wird aufgehoben. 7. § 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.06.2012 BGBl. I S. 1421
Artikel 1 7. EisenbRÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
...  12. § 33 wird aufgehoben. 13. In § 1 Absatz 1 Satz 2 und § 25b Absatz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaften" die ...

Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 2244
Artikel 7 2. ERErluÄndV Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (vom 13.09.2007)
... des transeuropäischen Hochge- schwindigkeitsbahnsystems § 25b Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand". b) Abschnitt 6 wird wie ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 5 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 4) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... im Anwendungsbereich des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems § 25b Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand Abschnitt 2 Individuell ...
Anlage 6 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 5) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... im Anwendungsbereich des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems § 25b Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand Abschnitt 2 Individuell ...

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 562; aufgehoben durch § 8 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546
Anlage BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 22.01.2008)
... des transeuropäischen Hochge- schwindigkeitsbahnsystems § 25b Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand Abschnitt 2  ...


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