§ 8 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 8 AEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 AEG
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 16.04.2007 BGBl. I S. 522
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1e Nummer 4 wird die Angabe „§§ 8 bis 13" durch die Angabe „§§ 10 bis 13" ersetzt. b) Nach ... durch das Wort „Unternehmensgenehmigung" ersetzt. 7. Die §§ 8 bis 9b werden aufgehoben. 8. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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