interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
Artikel 1 EUNeuOG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... d) Absatz 7 wird aufgehoben. 4. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b bis 5f eingefügt: „§ 5b Aufgaben und Befugnisse der Stellen für ... des Vorgehens an der Unfallstelle sind in einer Verwaltungsvereinbarung zu regeln. § 5c Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten (1) Eine Stelle für ... (5) Eine Stelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung darf Daten im Sinne des § 5c zu den in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecken an ausländische ...
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