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Zitierungen von § 2b AEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2c AEG Zuordnung zum übergeordneten Netz (vom 29.03.2019)
... Behörde auf Verlangen die für die Zuordnung zum übergeordneten Netz im Sinne des § 2b erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (2) Die ... eines öffentlichen Betreibers der Schienenwege zu dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b . Sie übermittelt unverzüglich dem betroffenen Betreiber eine Entscheidung, ... gilt die darin beschriebene Eisenbahninfrastruktur als dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b zugehörig; § 2b Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Änderungen ... Eisenbahninfrastruktur als dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b zugehörig; § 2b Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Änderungen der Umstände, die für ...
§ 4a AEG Instandhaltung (vom 16.06.2020)
... historische oder touristische Zwecke genutzt werden oder die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 betrieben werden und ausschließlich bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ...
§ 7a AEG Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen (vom 16.06.2020)
... auf dem übergeordneten Netz teilnehmen. Auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ...
§ 7g AEG Bescheinigungen betreffend die Instandhaltung (vom 16.06.2020)
... historische oder touristische Zwecke genutzt werden oder die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 betrieben werden und ausschließlich bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich (vom 07.07.2023)
... aa) Autobahnen oder bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 ...

Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV)
Artikel 1 V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
§ 1 ESiV Anwendungsbereich
... Verordnung gilt für das öffentliche Eisenbahnsystem im übergeordneten Netz nach § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes . (2) Diese Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf ... Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bis in einen Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes ohne Sicherheitsbescheinigung am ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 20.03.2019 BGBl. I S. 347
Artikel 1 5. AEGÄndG
... 21 bis 23 werden die Absätze 19 bis 21. 2. Nach § 2a werden die folgenden §§ 2b und 2c eingefügt: „§ 2b Übergeordnetes Netz (1) Das ... 2. Nach § 2a werden die folgenden §§ 2b und 2c eingefügt: „ § 2b Übergeordnetes Netz (1) Das übergeordnete Netz als Teil des einheitlichen ... Behörde auf Verlangen die für die Zuordnung zum übergeordneten Netz im Sinne des § 2b erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (2) Die nach § ... eines öffentlichen Betreibers der Schienenwege zu dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b . Sie übermittelt unverzüglich dem betroffenen Betreiber eine Entscheidung, welche die ... gilt die darin beschriebene Eisenbahninfrastruktur als dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b zugehörig; § 2b Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Änderungen der ... Eisenbahninfrastruktur als dem übergeordneten Netz im Sinne des § 2b zugehörig; § 2b Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Änderungen der Umstände, die für die ... am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen. Auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis in einen Übergangsbahnhof des ...

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 6
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... Autobahnen oder bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 ...

Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
G. v. 16.03.2020 BGBl. I S. 501
Artikel 1 EsbPakEUUG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... historische oder touristische Zwecke genutzt werden oder die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 betrieben werden und ausschließlich bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ... am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen. Auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ... historische oder touristische Zwecke genutzt werden oder die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 betrieben werden und ausschließlich bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1958
Artikel 2 14. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
... Verordnung gilt für das öffentliche Eisenbahnsystem im übergeordneten Netz nach § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes . (2) Diese Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf ... Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bis in einen Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes ohne Sicherheitsbescheinigung am ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV)
Artikel 2 V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 1318; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
§ 1 ESiV Anwendungsbereich (vom 06.12.2019)
... Verordnung gilt für das öffentliche Eisenbahnsystem im übergeordneten Netz nach § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes . (2) Diese Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf ... Verordnung gilt nicht 1. für Eisenbahnen, die auf Eisenbahninfrastrukturen nach § 2b Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bis in einen Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes ohne Sicherheitsbescheinigung am ...