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Artikel 4 - Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (KuMVDAG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

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