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Zitierungen von § 4 AbsFinAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AbsFinAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbsFinAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 AbsFinAG Absatzfinanzierung mit Forderungsabtretung nach § 2 Absatz 2
... trägt im Fall des § 2 Absatz 2 die Institute in das Kreditgeberregister nach § 4 Absatz 8 ...
§ 7 AbsFinAG Verordnungsermächtigung
... Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zu den Angaben der Kreditgeber nach § 4 Absatz 3 , zum Inhalt des Kreditgeberregisters nach § 4 Absatz 8 und zu den Meldungen der Institute ... zu den Angaben der Kreditgeber nach § 4 Absatz 3, zum Inhalt des Kreditgeberregisters nach § 4 Absatz 8 und zu den Meldungen der Institute nach § 6 Absatz 2 zu erlassen. Das Bundesministerium ...
§ 8 AbsFinAG Bußgeldvorschriften
... in Verbindung mit Satz 6, eine Maßnahme nicht duldet, 3. ohne Registrierung nach § 4 Absatz 1 als Kreditgeber tätig wird oder 4. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2, auch ...
§ 10 AbsFinAG Übergangsbestimmungen
... 1 Absatz 1 ausgeübt haben, dürfen diese Tätigkeiten auch ohne Registrierung nach § 4 bis zu zwölf Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes weiter ausüben. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 139
Artikel 12 VerbrKruKlNÄndG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... Zeitaufwand 34.3 Registrierung von Kreditgebern ( § 4 Absatz 1, 3, 4, 5 und 8 Satz 1 AbsFinAG ) 242 34.4 Entgegennahme der Mitteilungen von Kreditgebern ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17527/v339207.htm
