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§ 3 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin (KonstPrV k.a.Abk.)

V. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1151; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 05.06.1994; FNA: 806-21-7-41 Berufliche Bildung
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§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung



(1) Die Prüfung gliedert sich in

1.
einen fachrichtungsübergreifenden Teil und

2.
einen fachrichtungsspezifischen Teil.

(2) Die Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 ist unbeschadet des § 6 schriftlich und mündlich nach Maßgabe des § 4 durchzuführen. Die Prüfung nach Absatz 1 Nr. 2 wird in Form einer praxisorientierten Konstruktionsaufgabe und danach in einem Fachgespräch durchgeführt.

(3) Die einzelnen Prüfungsteile können an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KonstPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KonstPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KonstPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 5 KonstPrV Fachrichtungsspezifischer Teil (vom 01.11.2020)
... zu den Inhalten der Fachrichtung. (2) Mit der Bearbeitung der Konstruktionsaufgabe ( § 3 Abs. 2 Satz 2 ) soll die zu prüfende Person nachweisen, daß sie ein praxisnahes Problem unter ... rechnergestützte Systeme und Arbeitsmittel. (10) Die Konstruktionsaufgabe ( § 3 Abs. 2 Satz 2 ) soll die zu prüfende Person in einem Arbeitsgebiet der Fachrichtungen entsprechend § 1 ... eines Fachgespräches der zu prüfenden Person mit dem Prüfungsausschuß ( § 3 Abs. 2 Satz 2 ). Das Fachgespräch soll nicht länger als 60 Minuten ...
§ 7 KonstPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Konstruktionsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 2. das Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Satz 2. Aus ... Konstruktionsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 2. das Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Satz 2 . Aus der Bewertung der Konstruktionsaufgabe und der Bewertung für das ...