Eingangsformel - Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (27. BtMGAnlÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 150; Geltung ab 23.05.2026
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet aufgrund des § 1 Absatz 4 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 365) geändert worden ist:



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