(1) 1Der Hersteller muss neue Personenkraftwagen entsprechend der Höhe der kombinierten CO2-Emissionen einer der nachfolgend bestimmten CO2-Klassen zuweisen:
CO2-Klasse | Wert der kombinierten CO2-Emissionen (in Gramm CO2 je Kilometer)
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A | 0
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B | 1 bis 95
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C | 96 bis 115
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D | 116 bis 135
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E | 136 bis 155
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F | 156 bis 175
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G | 176 und mehr.
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2Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist die CO
2-Klasse jeweils auf der Grundlage des Werts der gewichtet kombinierten CO
2-Emissionen und auf der Grundlage des Werts der kombinierten CO
2-Emissionen anzugeben; letztere Angabe ist zu benennen als „bei entladener Batterie".
(2) Maßgeblich für die Zuweisung eines individuellen Personenkraftwagens zu einer CO2-Klasse ist der Wert der CO2-Emissionen, der sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung dieses Personenkraftwagens ergibt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 22.08.2011 BGBl. I S. 1756, 2095
Artikel 1 1. Pkw-EnVKVÄndV (vom 27.10.2011) ... und eindeutig zugeordnet werden kann. Der Hinweis muss die CO2-Effizienzklasse nach § 3a Absatz 2 enthalten sowie den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen, die zum Zeitpunkt des ... Stromverbrauchs" eingefügt. 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a CO2-Effizienzklassen (1) Der ... 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a CO2-Effizienzklassen (1) Der Hersteller hat die CO2-Effizienz des ... ein Bereich für die Masse angegeben ist, für die Berechnung im Sinne des § 3a Absatz 3 dieser Verordnung der höhere Wert heranzuziehen ist. Das Bundesministerium für ... a) Nach der Angabe "§ 3 Absatz 1," werden die Angabe „§ 3a Absatz 1 und 2" und ein Komma eingefügt. b) Die Wörter ... der Masse des Fahrzeugs ermittelt" eine grafische Darstellung unter Verwendung der in § 3a Absatz 2 festgelegten CO2-Effizienzklassen für das jeweilige Fahrzeug anzufügen. ... Masse des Fahrzeugs ermittelt" ist eine grafische Darstellung unter Verwendung der in § 3a Absatz 3 festgelegten CO2-Effizienzklassen für das jeweilige Fahrzeug anzufügen. ...
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
V. v. 19.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 50