interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 22.08.2011 BGBl. I S. 1756, 2095
Artikel 1 1. Pkw-EnVKVÄndV (vom 27.10.2011) ... und eindeutig zugeordnet werden kann. Der Hinweis muss die CO2-Effizienzklasse nach § 3a Absatz 2 enthalten sowie den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen, die zum Zeitpunkt des ... Stromverbrauchs" eingefügt. 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a CO2-Effizienzklassen (1) Der ... 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a CO2-Effizienzklassen (1) Der Hersteller hat die CO2-Effizienz des ... ein Bereich für die Masse angegeben ist, für die Berechnung im Sinne des § 3a Absatz 3 dieser Verordnung der höhere Wert heranzuziehen ist. Das Bundesministerium für ... a) Nach der Angabe "§ 3 Absatz 1," werden die Angabe „§ 3a Absatz 1 und 2" und ein Komma eingefügt. b) Die Wörter ... der Masse des Fahrzeugs ermittelt" eine grafische Darstellung unter Verwendung der in § 3a Absatz 2 festgelegten CO2-Effizienzklassen für das jeweilige Fahrzeug anzufügen. ... Masse des Fahrzeugs ermittelt" ist eine grafische Darstellung unter Verwendung der in § 3a Absatz 3 festgelegten CO2-Effizienzklassen für das jeweilige Fahrzeug anzufügen. ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
V. v. 19.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 50
Artikel 1 2. Pkw-EnVKVÄndV Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ... dass es sich bei den angegebenen Werten um vorläufige Werte handelt." 4. Die §§ 3a und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3a Zuweisung zu einer ... 4. Die §§ 3a und 4 werden wie folgt gefasst: „ § 3a Zuweisung zu einer CO2-Klasse (1) Der Hersteller muss neue Personenkraftwagen ... der CO2-Emissionen kombiniert" eine grafische Darstellung unter Verwendung der in § 3a festgelegten CO2-Klassen für das jeweilige Kraftfahrzeug anzufügen. Bei extern ...
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