(1) Das Hauptstudium vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten.
(2) Im Hauptstudium I werden die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Studiengebiete
- 1.
- allgemeine Meteorologie,
- 2.
- Mathematik/Statistik,
- 3.
- Physik,
- 4.
- Klimatologie und
- 5.
- Anwendungen in der Informationstechnik auf dem Gebiet der Meteorologie
ergänzt, erweitert und vertieft.
(3) Im Hauptstudium II werden die bisherigen Lerninhalte durch die Studiengebiete
- 1.
- synoptische Meteorologie,
- 2.
- meteorologische Beratung/Flugmeteorologie,
- 3.
- Geografie,
- 4.
- meteorologische Messverfahren,
- 5.
- geophysikalische Beratungsverfahren und
- 6.
- fachbezogenes Englisch
ergänzt, erweitert und vertieft.