(1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen betragen in der Regel 300 Lehrstunden und haben zum Ziel, die in den Fachstudien und in den Praktika gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vertiefen (Praxissimulationen). Die Lehrveranstaltungen und der praktische Einsatz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt, und die Lernziele und Lerninhalte der Lehrfächer, die Stundenzahlen und die Art der Leistungsnachweise werden festgelegt.
(2) Studiengebiete der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden im Ausbildungsrahmenplan, der vom Deutschen Wetterdienst in Zusammenarbeit mit dem Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr erstellt wird, geregelt.