Tools:
Update via:
§ 1 - BMJV-Vertretungsanordnung (BMJVVertrAnO)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Anordnung gilt für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei allen rechtserheblichen Handlungen, insbesondere bei Rechtsgeschäften, in Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten und in Verwaltungsverfahren.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17622/a340525.htm
