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Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BKrFQVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. August 2026 FeV Anlage 4a

Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In Anlage 4a Satz 1 wird die Angabe „in der Fassung vom 12. Oktober 2022 (VkBl. S. 702)" durch die Angabe „in der Fassung vom 12. Dezember 2025 (VkBl. S. 86)" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BKrFQVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BKrFQVuaÄndV Inkrafttreten
... von Satz 2 tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 19. August 2026 in ...