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Änderungen an Weinüberwachungsverordnung (WeinÜV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert| m.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
|---|---|---|
vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? ) | ||
| 02.09.2026 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vom 24. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 243) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
- -
- Wein-Überwachungsverordnungneugefasst durch B. v. 14.05.2002 BGBl. I S. 1624; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17658/l.htm
