Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer) (1. EDRY-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 253; Geltung ab 18.03.2027

Artikel 1 Änderung der Zweihundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer)


Artikel 1 ändert mWv. 18. März 2027 EDRY-IFR-PV offen

Die Zweihundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer) vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 222), die durch Artikel 62 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(hier nur Fundstellennachweis)



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