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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt (BMWSBBVAWidVertrAnO)

A. v. 08.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 261
Geltung ab 02.08.2022; FNA: 2030-14-260 Beamte

§ 4 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2022 in Kraft.

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