Eingangsformel - Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027 (MantelVKSAbgV 2027 k.a.Abk.)

V. v. 10.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 262; Geltung ab 01.01.2027, abweichend siehe Artikel 3

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 26 Absatz 1 und 5 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 7c des Gesetzes vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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