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Artikel 2 - Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027 (MantelVKSAbgV 2027 k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 vom 30. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 274) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt:
§ 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt:
- „§ 2 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft."
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MantelVKSAbgV 2027 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MantelVKSAbgV 2027 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 MantelVKSAbgV 2027 Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2027 in Kraft. Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17688/a342765.htm
