Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2027

Eingangsformel - BMJV-Abordnungsverordnung (BMJVAV)

V. v. 10.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 264
Geltung ab 01.01.2027; FNA: 2030-2-30-8 Beamte

Eingangsformel



Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verordnet aufgrund des § 27 Absatz 7 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist:



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