Die
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin vom
31. Januar 1995 (BGBl. I S. 168) wird wie folgt geändert:
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:
-
- „§ 11 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft."