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Zitierungen von § 40 BPolG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 BPolG Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
... Die Bundespolizei kann unter den Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 durch technische Mittel ermitteln: 1. die Gerätenummer und die temporär oder ... nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. (3) § 40 Absatz 5 und 7 Satz 1 und 5 gilt entsprechend. Die Anordnung ist auf höchstens sechs Monate zu befristen. ... ihm vorliegenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. § 40 Absatz 9 gilt ...
§ 46 BPolG Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten zur Aus- und Fortbildung, zur Vorgangsverwaltung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns
... von personenbezogenen Daten zur polizeilichen Aus- und Fortbildung, die aus der in § 40 genannten Maßnahme erlangt wurden, ist unzulässig. (2) Die ...
§ 77 BPolG Ergänzende Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
... bezüglich der Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach den §§ 25, 31b, 35 bis 37, 40 , 41, 50 und 51 und von deren Übermittlungen nach § 56 mindestens alle zwei Jahre ...
§ 78 BPolG Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
... Über eine Maßnahme nach den §§ 25, 31b, 35 bis 37, 40 , 41, 50 und 51 sind zu benachrichtigen im Falle 1. des § 25 Absatz 1 (Erhebung von ... Person, die Vertrauensperson oder der Verdeckte Ermittler betreten haben, 6. des § 40 (Telekommunikationsüberwachung) die Beteiligten der überwachten Telekommunikation, ...
§ 81 BPolG Löschung von durch besondere Mittel der Datenerhebung oder vergleichbare Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
... die durch eine Maßnahme nach § 15 oder durch Maßnahmen nach den §§ 22 bis 41 erlangt worden sind und die nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen ... Maßnahmen erlangt wurden, die den Maßnahmen nach § 15 oder den §§ 22 bis 41 ...
§ 85 BPolG Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
... Bei der Erhebung von Daten nach den §§ 25, 31b, 35 bis 37, 40 , 41, 50 und 51 sind zu protokollieren: 1. das zur Datenerhebung eingesetzte Mittel, ... oder der Verdeckte Ermittler betreten haben, 6. bei Maßnahmen nach § 40 die Beteiligten der überwachten Telekommunikation, 7. bei Maßnahmen nach ...
§ 106 BPolG Berichtspflichten; Evaluierung
... ihrer Befugnisse zu verdeckten Maßnahmen nach den §§ 25, 30, 31, 31a, 31b, 33, 35 bis 41, 49 bis 51 und diesbezüglichen Übermittlungen nach § 56. In dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
neugefasst durch B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 318
§ 1 TKÜV Gegenstand der Verordnung (vom 28.10.2026)
...  d) in § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, e) in § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes f) in den §§ 19, 24 und 26 des BND-Gesetzes sowie g) im ...
§ 2 TKÜV Begriffsbestimmungen (vom 28.10.2026)
... 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 des Bundespolizeigesetzes , § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht und b) im Sinne des ... Absatz 1 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 5 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes , den §§ 19, 24 oder 26 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht auf Grund der jeweiligen ... 1, 2 und 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes , den §§ 19, 24 oder 26 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht; 16. ...
§ 3 TKÜV Kreis der Verpflichteten (vom 28.10.2026)
... Absatz 7 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 5 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes sowie die Vorschriften des Landesrechts über Maßnahmen zur Überwachung der ...
§ 5 TKÜV Grundsätze (vom 28.10.2026)
... 1, 2 und 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes *) oder nach Landesrecht die Telekommunikation, die 1. von der zu überwachenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
G. v. 22.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 318
Artikel 9 BPolGMoG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... a) Nach Buchstabe d wird der folgende Buchstabe e eingefügt: „e) in § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes ". b) Die bisherigen Buchstaben e und f werden zu den Buchstaben f und g.  ... a wird nach der Angabe „§ 51 des Bundeskriminalamtgesetzes," die Angabe „ § 40 des Bundespolizeigesetzes ," eingefügt. bb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 52 des ... der Angabe „§ 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes," die Angabe „ § 40 Absatz 5 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes ," eingefügt. bb) In Buchstabe b Doppelbuchstabe aa wird nach der Angabe ... nach der Angabe „§ 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes," die Angabe „ § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes ," eingefügt. 3. In der Überschrift zu Teil 2 wird die Angabe ... durch die Angabe „§ 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes " ersetzt. 4. In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „§ 51 Absatz 6 Satz 1 ... durch die Angabe „§ 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 5 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes " ersetzt. 5. In § 5 Absatz 1 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe ... durch die Angabe „§ 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 40 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes " ...