Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
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Anlage 7 - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Anlage 7 Mindestinformation der Öffentlichkeit bei Überschreiten der Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid


Anlage 7 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, sollten mindestens folgende Punkte umfassen:

-
Datum, Uhrzeit und Ort der Überschreitung sowie die Gründe für diese Überschreitungen, sofern bekannt;

-
Vorhersagen:

-
Änderungen der Konzentration (Verbesserung, Stabilisierung oder Verschlechterung) sowie die Gründe für diese Änderungen;

-
betroffenen geographischen Bereich;

-
Dauer der Überschreitung;

-
gegen die Überschreitung potenziell empfindliche Personengruppen;

-
von den betroffenen empfindlichen Personengruppen vorbeugend zu ergreifende Maßnahmen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
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Zitierungen von Anlage 7 22. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 22. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 22. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 22. BImSchV Unterrichtung der Öffentlichkeit (vom 06.03.2007)
... die Öffentlichkeit darüber. Diese Informationen müssen mindestens die in der Anlage 7 genannten Angaben enthalten. (7) Luftreinhaltepläne und Aktionspläne nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
V. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 241
Artikel 1 1. BImSchV22ÄndV Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
... Angaben über gesundheitliche Auswirkungen und Umweltfolgen." 17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen 8 bis 11 angefügt: „Anlage 8 Festlegung der ...


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