Änderung § 123h VAG vom 07.08.2014

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§ 123h VAG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.08.2014 geltenden Fassung
§ 123h VAG n.F. (neue Fassung)
in der am 07.08.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 123h (neu)


(Text neue Fassung)

§ 123h Übergangsvorschrift zum Lebensversicherungsreformgesetz


vorherige Änderung

 


§ 64a Absatz 7 Nummer 1 Buchstabe a in der ab dem 7. August 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das erste nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

 



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