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Zitierungen von § 5a VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 VAG Bestandsübertragung (vom 01.01.2008)
... und die Verpflichtungen aus den Versicherungen als dauernd erfüllbar dargetan sind; § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...
§ 16 VAG Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
... und Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs über Kaufleute gelten außer den §§ 1 bis 7 entsprechend auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, soweit dieses Gesetz ...
§ 104 VAG Umfang der Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen (vom 14.12.2010)
... Untersagung oder Beschränkung entsprechend zu verlängern. (5) § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 119 VAG Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen (vom 01.08.2009)
... oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. § 5a gilt entsprechend. (2) Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist ein Tätigkeitsplan ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Angabe „im Sinne von § 1 Abs. 1 und § 1a Abs. 1" ersetzt. 6. § 5a Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort ... a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 5a gilt entsprechend." b) Dem Absatz 2 Nr. 2 werden folgende Wörter ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... und die Verpflichtungen aus den Versicherungen als dauernd erfüllbar dargetan sind; § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...