Zitierungen von § 5a VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 VAG Bestandsübertragung (vom 01.01.2008)
... und die Verpflichtungen aus den Versicherungen als dauernd erfüllbar dargetan sind; § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...
§ 16 VAG Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
... und Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs über Kaufleute gelten außer den §§ 1 bis 7 entsprechend auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, soweit dieses Gesetz ...
§ 104 VAG Umfang der Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen (vom 14.12.2010)
... Untersagung oder Beschränkung entsprechend zu verlängern. (5) § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 119 VAG Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen (vom 01.08.2009)
... oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. § 5a gilt entsprechend. (2) Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist ein Tätigkeitsplan ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Angabe „im Sinne von § 1 Abs. 1 und § 1a Abs. 1" ersetzt. 6. § 5a Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort ... a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 5a gilt entsprechend." b) Dem Absatz 2 Nr. 2 werden folgende Wörter ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... und die Verpflichtungen aus den Versicherungen als dauernd erfüllbar dargetan sind; § 5a über die Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder ...


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