Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV ... nn) In Nummer 6.9 wird nach der Angabe sowie in den Fällen des § 118f " die Angabe und des § 121i Abs. 2 Satz 3, jeweils" eingefügt. ...
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