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Synopse aller Änderungen des BerRehaG am 26.11.2019

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 26. November 2019 durch Artikel 46 des 2. DSAnpUG-EU geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BerRehaG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BerRehaG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
BerRehaG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 46 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
    § 1 Begriff des Verfolgten
    § 2 Verfolgungszeit
    § 3 Verfolgte Schüler
    § 4 Ausschließungsgründe
    § 5 Ausschluß von Ansprüchen
Zweiter Abschnitt Bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung
    § 6 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
    § 7 Erstattung von Kosten
Dritter Abschnitt Ausgleichsleistungen
    § 8 Anspruchsvoraussetzungen
    § 9 Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit
Vierter Abschnitt Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung
    Erster Unterabschnitt Allgemeines
       § 10 Allgemeines
    Zweiter Unterabschnitt Renten nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
       § 11 Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
       § 11a Kindererziehungszeiten
       § 12 Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten
       § 13 Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
    Dritter Unterabschnitt Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
       § 14 Verfolgungszeiten als rentenrechtliche Zeiten
       § 15 Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten
    Vierter Unterabschnitt Übergangsregelungen
       § 16 Rentenleistungen vor dem 1. Juli 1994
Fünfter Abschnitt Zuständigkeit und Verfahren
    § 17 Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
    § 18 Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 19 Verwendung personenbezogener Daten
(Text neue Fassung)

    § 19 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
    § 20 Antrag
    § 21 Inhalt des Antrags
    § 22 Inhalt der Bescheinigung
    § 23 Antragsfrist für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
    § 24 Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
    § 25 Verwaltungsverfahren
    § 26 Kosten
    § 27 Rechtsweg
Sechster Abschnitt Kostenregelung
    § 28 Kosten für Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt
    § 29 Kosten für Leistungen nach dem Dritten Abschnitt
Siebter Abschnitt Übergangsregelungen
    § 30 (weggefallen)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 19 Verwendung personenbezogener Daten




§ 19 Verarbeitung von personenbezogenen Daten


vorherige Änderung

Personenbezogene Daten aus einem beruflichen Rehabilitierungsverfahren dürfen auch für andere Verfahren zur Rehabilitierung, Wiedergutmachung oder Gewährung von Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz soweit erforderlich verarbeitet und genutzt werden.



Personenbezogene Daten aus einem beruflichen Rehabilitierungsverfahren dürfen auch für andere Verfahren zur Rehabilitierung, Wiedergutmachung oder Gewährung von Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz soweit erforderlich verarbeitet werden.