Anlage 2 - Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

V. v. 16.10.1990 BGBl. I S. 2221
Geltung ab 01.02.1991; FNA: 8051-1-5 Jugendarbeitsschutz

Anlage 2 Untersuchungsbogen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1990, S. 2227)

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Zitierungen von Anlage 2 JArbSchUV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 JArbSchUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JArbSchUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 JArbSchUV Untersuchungsbogen
... Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2 in weißer Farbe, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen ...


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