Änderung § 6 UStatG vom 01.01.2022

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. UStatGuaÄndG am 1. Januar 2022 und Änderungshistorie des UStatG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 6 UStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung
§ 6 UStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4363

(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen


(Text alte Fassung)

(1) Das Statistische Bundesamt bereitet die Erhebungen nach den §§ 3 bis 5 jährlich in Form von Bilanzen auf, die Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Abfällen darstellen.

(2) Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse der Erhebungen nach den §§ 3 bis 5 sowie die Bilanzen nach Absatz 1 spätestens 18 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres.

(Text neue Fassung)

(1) Das Statistische Bundesamt bereitet die Erhebungen nach den §§ 3 bis 5a jährlich in Form von Bilanzen auf, die Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Abfällen darstellen.

(2) Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse der Erhebungen nach den §§ 3 bis 5a sowie die Bilanzen nach Absatz 1 spätestens 18 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed