Zur Begrünung stillgelegter Flächen dürfen nur folgende Pflanzenarten allein oder in Mischungen untereinander ausgesät werden:
- 1.
- Gräserarten mit Ausnahme der Getreidearten,
- 2.
- Markstammkohl,
- 3.
- Kleearten, Luzerne, Pannonische Wicke, Zottelwicke oder Esparsette, jeweils im Gemenge mit Gräserarten in der Ansaatmischung,
- 4.
- Phacelia, Gelbsenf, Ölrettich.
Als gezielte Begrünung gilt auch eine Frühjahrsaussaat nach vorangegangener Selbstbegrünung im Herbst.