In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:
- 1.
- ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner,
- 2.
- besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.
§ 32 HeimMindBauV Ordnungswidrigkeiten ... oder sanitären Anlagen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 oder 4, § 18 Abs. 1 oder 2, § 21 , § 22, § 24 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 bis 3 nicht vorhanden sind, 5. ...