Änderung § 7 Bevölkerungsstatistikgesetz vom 01.01.2008

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§ 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 30.10.2007 BGBl. I S. 2526
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 7


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

 



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