Anlage 3 FlV (zu § 5 Abs. 1) (vom 15.08.2007) ... Pepperoni, Tomaten, Oliven, Edelpilze (Trüffeln siehe Anlage 2 ) Gurken, Rosinen, Mandeln, Nüsse und ähnliche Einlagen ... --- *) Die in den Nummern 1 bis 5 dieser Anlage sowie in den Nummern 4 und 5 der Anlage 2 bezeichneten Stoffe oder Stoffgruppen dürfen den dort aufgeführten Fleischerzeugnissen ...