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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten (TelekomBeihAZAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.05.1991 BGBl. I S. 1199
Geltung ab 06.06.1991; FNA: 2030-14-70 Beamte

II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertragen wir die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in den in Abschnitt I genannten Angelegenheiten auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST. Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des Dienstherrn vor.